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Aktuelles

Neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Förderung von Vorhaben des simul+InnovationHub

Am 22. Oktober 2026 trat die Förderrichtlinie "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Förderung von Vorhaben des simul+InnovationHub" (FRL simul+) in Kraft.

Am 27. Oktober 2026 wurde im Rahmen der FRL simul+ der erste Förderaufruf veröffentlicht. Aufgerufen sind simul+Modellprojekte im Themenfeld »Smarte Städte und Regionen«.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Aufruf und können ihn als PDF-Datei herunterladen.

Förderaufruf simul+Modellprojekte Smarte Städte und Regionen in Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) gibt die Veröffentlichung des Förderaufrufs »simul+Modellprojekte – Smarte Städte und Regionen in Sachsen« bekannt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des simul+InnovationHub (FRL simul+).

  1. Hintergrund

Das SMIL verfolgt das Ziel einer innovationsgestützten Regionalentwicklung in Sachsen. Diese spielt eine zentrale Rolle zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, für die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Regionen sowie die Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene unter den Bedingungen von Digitalisierung, demografischem Wandel und strukturellem Transformationsdruck.

Damit die Akteure in den sächsischen Regionen diesen Herausforderungen mit zukunftsfähigen Lösungen begegnen können, bietet das SMIL mit dem simul+InnovationHub eine Plattform, die Zukunftsprojekte initiiert und vorantreibt. simul+ befördert smarte sächsische Regionen, die durch den Einsatz innovativer Lösungen und digitaler Technologien geprägt sind. Ziel ist es, Innovationspotenziale in den Regionen zu entfalten und einen nachhaltigen, innovationsgestützten Wandel zu beschleunigen. Dafür vernetzt simul+ Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, insb. den Kommunen. simul+ setzt auf Lösungen, die sowohl technisch machbar als auch ökonomisch erfolgreich und gesellschaftlich akzeptiert sind. Diese sollen die wirtschaftliche Entwicklung in den sächsischen Regionen fördern und gleichzeitig die Lebensbedingungen der Menschen verbessern.  

Auf dem Weg zu smarten Regionen spielen die Städte, Gemeinden und Landkreise eine zentrale Rolle. Innovative Lösungen und digitale Technologien ermöglichen es ihnen, regionale Herausforderungen besser zu lösen und so einen Mehrwert für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen sowie ihre Resilienz und Anpassungsfähigkeit zu stärken.

Der vorliegende Förderaufruf für simul+Modellprojekte knüpft an bestehende Aktivitäten des simul+InnovationHub im Bereich »Smarte Städte und Regionen« – insbesondere das Webportal »Smarte Regionen Sachsen« (www.smarte-regionen-sachsen.de) – an und ermöglicht die Umsetzung von innovativen bzw. digitalen Projekten mit Kommunalbezug in Sachsen.

  1. Zielsetzung

Ziel dieses Förderaufrufes ist es, digitalisierungs- und innovationsbezogene Modellvorhaben mit Bezug zu kommunalem Handeln in den sächsischen Regionen zu unterstützen. Im Sinne des Konzepts »Smarte Städte und Regionen« leisten die Projekte einen Beitrag dazu, dass sich Städte, Gemeinden und Landkreise wettbewerbsfähig, lebenswert, resilient und umweltfreundlich entwickeln. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lösungen zur Sicherung und Weiterentwicklung zentraler Leistungen der Daseinsvorsorge sowie zur Stärkung digitaler Kompetenzen und Strukturen auf kommunaler und regionaler Ebene.

Im Kontext dieses Förderaufrufs bedeutet »smart«, dass kommunale Akteure innovative Lösungen und digitale Technologien zielgerichtet und effizient einsetzen. Ziel des Aufrufes ist weiterhin, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen zu befördern. Die Projekte leisten einen Beitrag zur Entwicklung der sächsischen Regionen im Themenfeld »Smarte Städte und Regionen« und knüpfen an aktuelle überregionale Trends in diesem Bereich an. Die Projekte vereinen regional- und innovationspolitische Ziele.

Die geförderten Vorhaben sollen über die Bearbeitung einzelner Fragestellungen hinaus einen Beitrag zur strukturellen Weiterentwicklung regionaler Innovationsökosysteme leisten. Sie sind darauf ausgerichtet, Erkenntnisse systematisch zu generieren, zu dokumentieren und für den Transfer in andere Regionen aufzubereiten.

  1. Gegenstand

Gefördert werden gemäß Teil 2 A. Ziffer I. FRL simul+ Projekte mit Modellcharakter zur Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen, Reallabore zur praxisnahen Erprobung neuer Verfahren und Technologien sowie Machbarkeitsstudien und Konzepte im Handlungsfeld »Smarte Regionen / Digitale Daseinsvorsorge« der simul+Strategie 2025-2030 des SMIL.

Die Projekte tragen zu einer innovationsgestützten Regionalentwicklung im Freistaat Sachsen bei. Sie verfügen über einen übertragbaren bzw. skalierbaren Lösungsansatz und geben Impulse über den Wirkungskreis der eigenen Region hinaus.  

Gefördert werden Projektvorhaben mit Bezug zu kommunalem Handeln, die mit innovativen Ansätzen bzw. digitalen Technologien die Lebensqualität in den sächsischen Regionen erhöhen, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärken oder zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Hierzu können beispielsweise smarte Projekte mit kommunalem Bezug in den Bereichen Wirtschaft, Umweltschutz, Mobilität, Gesundheit, Energie oder Tourismus gehören.

3.1    Förderfähige Maßnahmen

Gemäß Teil 2 A. Ziffer III FRL simul+ gilt Folgendes:  

1. Förderfähig sind Vorhaben mit Pilot- oder Modellcharakter, die über den allgemein anerkannten Stand der Technik oder die gängige Anwendungspraxis bereits bestehender Technologien hinausgehen und einen Innovationsnutzen bieten, indem sie neue bzw. verbesserte Verfahren, Technologien, Governance-Ansätze oder Anwendungsbereiche erproben, die das Potenzial zur Übertragung oder Skalierung besitzen.

2. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass im Projekt die Erprobung im realen Anwendungskontext (z. B. Reallabor, Pilotumsetzung) erfolgt, um Aussagen zu Wirkung, Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit zu ermöglichen. Dabei sollen die Projekte die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren fördern und zur lokalen sowie regionalen Wertschöpfung und Daseinsvorsorge im Sinne der Strategie nach Ziffer I beitragen. Satz 1 gilt nicht bei Zuwendungen zur Erstellung von Machbarkeitsstudien oder Konzepten.

3. Die Vorhaben müssen im Freistaat Sachsen verortet sein oder einen Bezug zur sächsischen Regionalentwicklung aufweisen.

4. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Monitoring- und Evaluationskonzepts einschließlich eines Vorschlags zu messbaren, wirkungsbezogenen Erfolgsindikatoren. Das Monitoring- und Evaluationskonzept hat insbesondere Indikatoren zu enthalten, die Aussagen zu Innovationsgehalt, regionaler Wirkung, Kooperation sowie Übertragbarkeit des Vorhabens ermöglichen. Die Indikatoren sind mit einer Beschreibung der Ausgangssituation, der angestrebten Zielwerte oder Zielkorridore sowie der vorgesehenen Messmethodik darzustellen. Dies gilt nicht bei Zuwendungen zur Erstellung von Machbarkeitsstudien oder Konzepten (siehe 5.1 Einzureichende Unterlagen).

5. Die Erfüllung der Voraussetzungen nach den Nummern 1 bis 4 muss im Antragsverfahren vom Antragsteller durch eine Projektbeschreibung einschließlich Projektablaufgliederung und Transferkonzept (Vorhabenbeschreibung) unter Einbeziehung fachlich anerkannter Quellen (z.  B. Gutachten, Studien, Fachpublikationen) oder nachvollziehbarer Vergleiche mit marktüblichen Lösungen dargestellt werden. Dabei ist eine inhaltliche Verknüpfung mit den entsprechenden Erfolgsindikatoren des ebenfalls vorzulegenden Konzepts gemäß Nummer 4 herzustellen (siehe 5.1 Einzureichende Unterlagen).

Abgeleitet aus dem Erfordernis der Förderung, den zu bewältigenden Herausforderungen und der damit verbundenen Zielstellung können nicht-investive Maßnahmen und investive Maßnahmen gefördert werden.

Förderfähig im Sinne der Zielstellung sind solche Maßnahmen, die innovative Ansätze und digitale Technologien im Sinne des Konzepts der »Smarten Städte und Regionen« zur Lösung von Herausforderungen einsetzen, mit denen sich viele sächsische Kommunen konfrontiert sehen. Maßnahmen, die nur auf ein spezifisches Problem einer einzelnen Kommune abzielen, sind hingegen nicht förderfähig.

Die Vorhaben müssen nicht zwingend hochtechnologische Aspekte beinhalten. Auch der innovative Einsatz bereits entwickelter technologischer Lösungen unter neuartigen Voraussetzungen und Umständen als modellhafte Anwendung ist förderfähig.

Die reine Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und andere routinehaft anfallende Digitalisierungsaktivitäten im Bereich der Verwaltung (inkl. Umsetzung des OZG) können nicht gefördert werden. Maßnahmen zur Anbindung an schnelles Internet bzw. zum Mobilfunkausbau können nicht gefördert werden. Vorhaben, die ausschließlich oder überwiegend aus Strategieprozessen bzw. Strategieentwicklung bestehen, können nicht gefördert werden. 

3.2    Zuwendungsempfänger

Gemäß Teil 2 A. Ziffer II. FRL simul+ können Zuwendungen an natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts gewährt werden.

Dazu gehören beispielsweise sächsische Städte, Gemeinden und Landkreise, KMU oder wissenschaftliche Einrichtungen.

Im Rahmen der eingereichten Projekte soll eine Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Kommunen, Wirtschaft und/oder Wissenschaft stattfinden. Die Bewerbung als Projektkonsortium mit mehreren Zuwendungsempfängern ist möglich.

3.3    Förderintensität und –höhe, Art und Umfang der Zuwendung

Gemäß Teil 2 A. Ziffer IV. FRL simul+ gilt Folgendes:

1. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

2. Zuwendungsfähig sind folgende für die Umsetzung des Vorhabens notwendige Ausgaben für:

  1. Personal;
  2. Sachausgaben einschließlich Material;
  3. Geräte und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Werden diese über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während des Bewilligungszeitraumes als zuwendungsfähig;
  4. Auftragsforschung und Fremdleistungen;
  5. Ausgaben für den Erwerb technologischen Wissens, sofern deren Erwerb nicht alleiniger Zweck des Projekts ist.

Zuwendungsfähig sind nur zusätzliche Projektausgaben, die nicht bereits durch eine staatliche Finanzierung des Zuwendungsempfängers abgedeckt sind. Eine entsprechende Eigenerklärung ist bei Antragstellung und zum Verwendungsnachweis einzureichen.

3. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit Zustimmung des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung kann der Fördersatz auf bis zu 90 Prozent erhöht werden, soweit das zu fördernde Vorhaben einen besonderen Modellcharakter für den Freistaat Sachsen aufweist.

Soweit es sich um staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Abs. 1 AEUV handelt, sind die ggf. nach unten abweichenden zulässigen Beihilfehöchstbeträge und -intensitäten zu beachten. Hinweise zum Thema Beihilfe entnehmen Sie bitte der FRL simul+, sowie der Anlage zur Richtlinie.

Die eingereichten Projekte können eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben. Die Zuwendung je Projekt kann unter Berücksichtigung der zulässigen Beihilfeintensitäten der förderfähigen Kosten höchstens 800.000 EUR betragen. Dies ist bei der Einreichung der Projektskizzen zu berücksichtigen.

Für den Förderaufruf stellt das SMIL insgesamt bis zu 2.000.000 EUR an Zuschüssen zur Verfügung.

Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der FRL simul+ sowie der geltenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

  1. Rechtsgrundlagen

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieses Förderaufrufs und der Richtlinie des SMIL zur Förderung von Vorhaben des simul+InnovationHub (FRL simul+) gewährt sowie auf der Grundlage der §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 11. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. 2026 S. S 230), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. 2026 S. S 230) in der jeweils geltenden Fassung.

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